www.duerrschmidt.info, Klima-Enquete-Kommission, Deutscher Bundestag


Etappe 3: Weitere Informationen

Politikgestaltung in der Legislative - Start der Klimaschutz-Politik, Start der Erneuerbare-Energien-Politik, Stromeinspeisungs-Gesetz
1988-1990: Klima-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags, Bonn

1988-1990: überparteilicher Mitarbeiter zum Thema „Klima und Energie“ im Wissenschaftlichen Dienst des 11. Deutschen Bundestags (BT) für den Stab der Enquete-Kommission (EK) „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“, Bonn

Schwerpunkte:

Politikgestaltung der Legislative (BT) auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands zum Themenkomplex System Erde/Atmosphäre - Emissionen von Treibhausgasen – Klimaänderungen

Klärung des Zusammenhangs von Energienutzungen, insbes. der Verbrennung fossiler Energieträger, und den resultierenden Klimaänderungen und deren Folgen

Design und Bewertung von Szenarien zum Thema Klima und Energie

Betreuung eines umfassenden Studienprogramms zum Thema „Klima und Energie“ mit 50 beteiligten wissenschaftlichen Instituten

Entwicklung einer klimagerechten und nachhaltigen Energieversorgung

zentrale Bedeutung der Erneuerbaren Energien für wirksamen Klimaschutz

Mitwirkung an der Erarbeitung der Berichte der EK und der einvernehmlichen Beschlüsse dazu im BT

Mitwirkung an der Entstehung des Stromeinspeisungs-Gesetzes, ebenfalls einvernehmlich im BT beschlossen

Einordnung:

Wissenschaftler, die sich in den 80er Jahren mit den Veränderungen der Erdatmosphäre beschäftigt hatten, hatten Alarm geschlagen: Anthropogene, d.h. von Menschen verursachte Emissionen bewirkten die Entstehung des Ozonlochs und eine Zunahme des Treibhauseffektes weit über das natürliche Gleichgewicht hinaus. Dramatische Folgen waren zu befürchten. Die Politik hatte schnell reagiert: Der 11. Deutsche Bundestag (BT) in Bonn hat Ende 1987 die Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ eingesetzt, um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen vorzuschlagen.

Die Enquete-Kommission (EK) bestand aus Mitgliedern aller Fraktionen des BT (CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne) und ebenso vielen externen Wissenschaftlern; zusätzlich hatte sie Unterstützung durch einen im Wissenschaftlichen Dienst des BT angesiedelten Stab. Um in diesem Stab das Thema „Energie und Klima“ zu bearbeiten, war ich von der „Stiftung Mittlere Technologie“ für die Zeit der EK beurlaubt worden. Mein Arbeitsschwerpunkt dabei: Die Rolle der energiebedingten Emissionen bei den sich abzeichnenden Änderungen der Erdatmosphäre und deren Folgewirkungen zu durchleuchten sowie Schlussfolgerungen für die zukünftige Energieversorgung zu ziehen. 

Wichtig für mich: Auch im Politikbereich sollte die Basis meiner Arbeit weiterhin auf wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten so aufbereitet werden, dass sie einer fundierten Politikgestaltung dienten. Ferner war mir wichtig, weiterhin kein Mitglied einer Partei zu sein, damit ich überzeugend überparteilich wirken konnte. Denn m.E. waren diese Themen so elementar wichtig, dass sie in allen demokratischen Parteien verantwortungsvoll behandelt werden mussten.

Für mich war diese Aufgabe bei der E.K. eine konsequente Weiterführung der Befassung mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE); s. Etappe 2: Die menschengemachten Änderungen der Zusammensetzung der Erdatmosphäre ließen das offene System Erde-Atmosphäre-Sonne-Weltraum reagieren; das Fließgleichgewicht zwischen eingehender Solarstrahlung und ausgehender Wärmestrahlung wird geändert. Folgen sind ein Anstieg der globalen Temperaturen und starke Klimaänderungen. Maßnahmen zur Eindämmung des Ozonlochs und des anthropogenen Treibhauseffekts betreffen alle Emissionsquellen (chemische Produkte, Landnutzung etc.) und insbesondere den Energiebereich.  

Die auf die Erdatmosphäre und Erdoberfläche treffende Solarstrahlung hatte mich mit Blick auf die direkte und indirekte Nutzung der Solarenergie schon vorher intensiv beschäftigt. Ich war mir sicher, dass die Erneuerbaren Energien (EE) im Zuge der Ermittlung klimaverträglicher Energieversorgung eine große Bedeutung erlangen. Ein von der EK vergebenes umfassendes Studienprogramm zum Thema „Klima und Energie“ sollten alle Energie-relevanten Bereiche durchleuchten und entsprechende Potenziale und Maßnahmen ermitteln. Neben anderen Aufgaben hatte ich dieses Studienprogramm mit ca. 50 beteiligten Instituten zu betreuen und so einen bestmöglichen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand im Bereich „Energie und Klima“.

Besonders schwierig war die Bewertung der Atomkernenergie; jeweils etwa die Hälfte der Kommissionsmitglieder hatte sich pro und kontra positioniert, was der Haltung der gesamten Bevölkerung entsprach. Dabei war in der EK meine Bewertung bekannt, d.h. für mich war eine zukunftsgerichtete Energieversorgung nur mit dem Ausstieg aus der Nutzung der Atomkernenergie verantwortbar. Vor dem Hintergrund der geteilten Bewertung und überparteilichen Arbeit hatte ich der EK empfohlen, dass angesichts der Streitfrage Atomkernenergie im Studienprogramm zwei Klima-Energieszenarien untersucht werden: eines mit Beibehaltung der friedlichen Atomkernenergie-Nutzung und eines mit einem Ausstieg aus ihrer Nutzung. Das umfangreiche Studienprogramm lieferte folgendes Ergebnis: In beiden Szenarien kann intensiver Klimaschutz erreicht werden, wobei sich die zu ergreifenden Maßnahmen und Maßnahmentiefe unterscheiden. 

Dieses Ergebnis war eine Voraussetzung dafür, dass alle Berichte der EK „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ und die zugehörigen BT-Beschlüsse einvernehmlich verabschiedet werden konnten. Meine überparteiliche und wissenschaftliche Arbeit im Bereich „Klima und Energie“ dürfte dazu beigetragen haben, ebenso die seriöse Erarbeitung der beauftragten Studien. So wurde der Wille aller Mitglieder der EK bestärkt, durch gemeinsames Handeln zu überzeugenden Empfehlungen zu kommen. Trotz aller Unterschiede der BT-Fraktionen und der Experten (insbes. zur Bewertung der Atomkernenergie) erfolgten die Beschlüsse der EK daher einstimmig. Auch die Kolleginnen und Kollegen (Meteorologie, Ökosysteme etc.) im Stab der EK, die für andere Themen ebenfalls beim Wissenschaftlichen Dienst des BT angesiedelt waren, teilten diese Schwerpunktsetzung. 

Die einvernehmlichen BT-Beschlüsse unterstrichen die hohe Bedeutung des notwendigen Klimaschutzes angesichts der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels. Und sie machten deutlich, dass zur Eindämmung der bereits im Abschlussbericht der EK 1990 erkannten dramatischen Folgen kontinuierliche Maßnahmen erforderlich sind, die durch wechselnde Mehrheiten im BT im Grundsatz nicht behindert werden dürften.

Als besonders umsichtige und verantwortungsbewusste Mitglieder der EK hatten sich die BT-Abgeordneten Bernd Schmidbauer (Vorsitzender der EK, CDU-Fraktion), Michael Hans Müller (SPD-Fraktion) und Wilhelm Knabe (Fraktion Die Grünen) auf diese gemeinsame Linie verständigt. Aber auch alle anderen beteiligten BT-Abgeordneten und externen Experten hatten wegen des Ernstes der Lage vorhandene Differenzen hintangestellt.

Die drei Berichte der EK und das 10-bändige Studienprogramm „Energie und Klima“ wurden unverzüglich veröffentlicht. Der Abschlussbericht 1990 kam zudem zeitnah in englischer Übersetzung heraus, so dass er auch EU-weit und international Wirkung entfalten konnte. Damit ist mit der EK „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ des 11. Deutschen Bundestags der Start der Klimapolitik erfolgt – sowohl national als auch EU-weit und international. Dies führte u.a. dazu, dass die Vereinten Nationen bei ihrem Nachhaltigkeitsgipfel 1992 in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verabschiedet haben. Insbesondere der damalige Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer hat die Ergebnisse der EK aufgegriffen und gemeinsam mit den anderen EU-Staaten die VN-Beschlüsse von Rio zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit intensiv betrieben.

In der wissenschaftlichen Arbeit der EK wurde die große Bedeutung sowohl der Energieeinsparung und Energieeffizienz als auch der Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz herausgearbeitet. In den o.g. Energieszenarien bildete die deutlich stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien eine wichtige Säule des erforderlichen Klimaschutzes. Mit dem Start der Klimaschutz-Politik hat die EK auch den Beginn der Erneuerbare-Energien-Politik begründet.

Das im Jahr 1988 beauftragte umfangreiche Studienprogramm zum Themenkomplex „Energie und Klima“ hatte sich naturgemäß nur mit der damaligen Bundesrepublik Deutschland befasst. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen für die Minderung von Treibhausgas-Emissionen galten daher zunächst nur für die alten Bundesländer. Im Zuge der Wiedervereinigung musste der Abschlussbericht allerdings Ziele und Maßnahmen für die alten und neuen Bundesländer empfehlen. Da die Dauer der EK auf diese Legislaturperiode begrenz war, konnten keine aktualisierten Studien helfen. Es musste daher eine plausible Entscheidung getroffen werden: Zwar waren die Minderungs-Potenziale der früheren DDR wegen des hohen Braunkohleanteils und der z.T. veralteten Strukturen größer. Allerdings war davon auszugehen, dass die energetische Sanierung in den neuen Bundesländern ungleich teurer werden würde, was die alten Bundesländer finanziell belastete, so dass dort entsprechend weniger Geld für klimaverträgliche Maßnahmen fehlte. Ergebnis der Reaktion der EK auf die Wiedervereinigung: Die verabschiedeten Ziele der Minderung von Treibhausgasen sollten für beide Teile gleich sein, so dass sie nun für die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland insgesamt galten.

Damit war der Boden dafür bereitet, dass nach dem Abschlussbericht der EK auch das Stromeinspeisungs-Gesetz (StrEG) im Dezember 1990 im BT einvernehmlich von allen Fraktionen beschlossen wurde. Ausführlicher Name: „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“. Es war von Mitgliedern des BT im Herbst 1990 vorgeschlagen worden und hat somit die Empfehlung der EK zum Ausbau der Erneuerbaren Energien unverzüglich umgesetzt. Am 1. Januar 1991 ist das StrEG in Kraft getreten; es war damit das erste Gesetz global für die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 

Auch bei der Entstehung des StrEG konnte ich beratend mitwirken; auch hier hat die überparteiliche Zusammenarbeit gefruchtet: Die beiden MdB Mathias Engelsberger (CSU) und Wolfgang Daniels (Bündnis90/Die Grünen; Opposition) hatten sich zusammengesetzt, um Probleme bei der Abnahme und Vergütung von Strom aus kleinen Wasserkraftwerken durch den Netzbetreiber zu beheben. Engelsberger hat den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes in der CDU/CSU-Fraktion vorgestellt. Dort traf es auf großen Widerhall, da der EK-Bericht dringend Maßnahmen für EE gefordert hatte. Zudem war Bernd Schmidbauer, der Vorsitzende der EK, auch Vorsitzender des BT-Umweltausschusses. Die CDU/CSU-Fraktion hat den Entwurf des StrEG in die BT-Beratungen eingebracht. Aufbauend auf den eivernehmlichen Ergebnissen der EK des 11. BT wurde auch das StrEG konsequenterweise einvernehmlich im BT beschlossen. 

Nach meinem Wechsel zum Bundesumweltministerium konnte ich die Wirkung des Gesetzes weiter intensiv voranbringen: Das Stromeinspeisungs-Gesetz entfaltete im Laufe der Zeit eine enorme Wirkung: Nach zwei Novellen in den 90er Jahren wurden im Jahr 1999 bereits ein EE-Strom-Anteil von 5% erreicht, so dass es gründlich überarbeitet werden musste. Zur Erinnerung: Noch in den 80er und z.T. noch 90er Jahren des 20. Jahrhunderts hatten viele „etablierte Fachleute“ den EE auch langfristig nur höchstens 5 % Anteil zugetraut. Wie beim StrEG hatte der BT 1999/2000 wieder die Initiative ergriffen und quasi als „große StrEG-Novelle“ das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) eingebracht, das am 1. April 2000 in Kraft getreten ist und analog in rund 50 anderen Ländern den EE-Ausbau beflügelt hat (Weiteres s. Etappen 4 und 5).

Die Bedeutung wirksamen Klimaschutzes zur Vermeidung bzw. Eindämmung der verheerenden Folgewirkungen des anthropogenen Treibhauseffekts wurde in den drei Berichten der EK (s. zugehörige Literatur) deutlich herausgearbeitet; einige Zitate aus dem Abschlussbericht 1990: 

Zitate aus dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ des 11. Deutschen Bundestags von 1990 
(einzelne Absätze aus Abschnitt A – Zusammenfassung):

„Die Veränderungen der Erdatmosphäre, der zusätzliche Treibhauseffekt und die daraus resultierenden Klimaänderungen und Folgewirkungen sowie damit zusammenhängend die Rolle der klimarelevanten Emissionen aus dem Energiebereich, der Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre sowie die Vernichtung der tropischen Wälder stellen eine weltweite Gefährdung für die Menschheit und die ganze Biosphäre der Erde dar. Werden keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen, ist mit dramatischen Folgen für alle Regionen der Erde zu rechnen.“

„Die Abwendung dieses globalen Gefährdungspotenzials oder – da ein Teil der Entwicklung schon nicht mehr zu vermeiden ist – zumindest seine Eindämmung ist zu einer der großen Herausforderungen der Menschheit geworden. Maßnahmen, die der gegenwärtig beobachteten Veränderungen der Erdatmosphäre durch den Menschen Einhalt gebieten, sind daher dringend notwendig und erfordern neben entschlossenem nationalen Handeln eine weltweite und umfassende internationale Zusammenarbeit.“

„Die Aussage dieses Berichts, dass sich die Erdatmosphäre um 3 bis 9 °C gegenüber dem vorindustriellen Wert erwärmen wird, wenn bis zum Jahre 2100 die Emissionen mit derzeitigem Trend weiter ansteigen, entspricht der früheren Aussage der Kommission in ihrem ersten Bericht. Demzufolge wird sich die Temperatur um 1,5 bis 4,5 °C durch eine Verdopplung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre und um 3 bis 9°C durch eine Vervierfachung erhöhen.“

„Dies alles wird Hunger, Elend und Umweltflüchtlingsstöme in bisher nicht gekanntem Ausmaß zur Folge haben.“

„Die Reduktion der energiebedingten klimarelevanten Spurengasemissionen stellt Politik, Wirtschaft und Verbraucher vor außerordentlich schwierigen Aufgaben wegen

-       Der hohen Komplexität und Vielschichtigkeit der Energieproblematik,

Des Anteils der fossilen Energieträger von knapp 90 Prozent am kommerziellen weltweiten Primärenergieaufkommens sowie

Der langen Zeiträume, die auch nach unverzüglich eingeleiteten Maßnahmen vergehen, bis eine Wirkung eintritt.“

Eine Literaturauswahl zur 3. Etappe ist in der Gesamt-Literaturliste für alle 6 Etappen enthalten.
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