Etappe 4: Weitere Informationen:
Politikgestaltung in der Exekutive - Klimaschutz, Umwelt und Energie, Erneuerbare Energien (EE), nachhaltige Energieversorgung
1991-1999: Erster Abschnitt im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bonn
1991 bis 1996: als Referent für Umweltschutz und Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
ab 1996: als Referatsleiter für Umwelt und Erneuerbare Energien, nachhaltige Energieversorgung
Schwerpunkte:
Umwelt – Energie – Klimaschutz – Nachhaltigkeit
Ausrichtung der Fachpolitik zur stärkeren Nutzung Erneuerbarer Energien (EE)
Politiken und Maßnahmen für nationalen, EU-weiten und internationalen Klimaschutz
Verbesserung der Anreize für Investitionen in die EE-Strom-Nutzung, u.a. durch zwei Novellen des Stromeinspeisungs-Gesetzes (StrEG)
Vorarbeit für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Einordnung:
Die Pionierarbeit zu Erneuerbaren Energien, Klimaschutz und Nachhaltigkeit konnte ich im Bundesumweltministerium (BMU) konsequent weiterführen und innerhalb der Bundesregierung vertiefen. Besonders achtete ich auf den Input wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Fachpolitik zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energie. Hinzu kamen die Veränderungen aufgrund der Wiedervereinigung mit der Folge, so dass alle Bewertungen, Potenziale, Ziele und Maßnahmen entsprechend angepasst werden mussten.
Mein Schwerpunkt lag eigentlich auf der nationalen Politik und der Abstimmung mit den Bundesländern sowie der Berücksichtigung der Anliegen von Kommunen, einschlägiger Wirtschaft und gesellschaftlichen Einrichtungen. Für die internationale Klimapolitik waren andere Kolleginnen und Kollegen federführend zuständig. Wegen meiner Erfahrungen wurde ich aber in den 90er Jahre intensiv einbezogen in die EU-Abstimmung und in internationale Verhandlung, vor allem der Vereinten Nationen (VN, UN).
Aufbauend auf den Kenntnissen meiner Arbeit in der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ des Bundestags konnte ich so mit beitragen zur Entstehung der Klimarahmenkonvention (KRK / UNFCCC) und der Nachhaltigkeits-Politik, beides im Jahr 1992 auf dem UN-Gipfel in Rio de Janeiro von den Vereinten Nationen beschlossen. Nachhaltigkeit wurde dabei als zentrale, übergreifende Aufgabe definiert, die drei Ziele Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichrangig zu verfolgen. Diesen UN-Gipfel hatte für Deutschland der damalige Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer verhandelt, der die Anliegen engagiert und kenntnisreich vertrat.
Bei den Verhandlungen zur EU- und UN-Klimaschutzpolitik wurde ich im Bereich der "Politiken und Maßnahmen" eingesetzt. Erster Meilensteine dabei war die 1. Vertragsstaaten-Konferenz / Conference of Parties (VSK / COP) der Klima-Rahmen-Konvention/ UN Framework Convention on Climate Change (KRK / UNFCCC), die Deutschland 1995 in Berlin ausrichtete. Zweiter Meilenstein für mich war die 3. VSK / COP 1997 in Kyoto mit dem Beschluss des "Kyoto-Protokolls" als erster Etappe der Umsetzung der Klima-Rahmen-Konvention. So konnte ich einen Einblick erhalten in die EU-Vorverhandlungen und die VN-Verhandlungen, bei denen jeweils einstimmige Beschlüsse gefasst werden mussten – bei knapp 200 VN-Staaten. Und die deutsche Verhandlungsposition musste vorher im Ressortkreis abgestimmt werden, in dem vor allem das BMWi kräftig auf die Bremse trat.
Beispiel: Die EU hatte vor, neben vielen anderen Instrumenten als eine konkrete Maßnahme zum Klimaschutz beim Kyoto-Protokoll ein Tempolimit für alle VN-Staaten einzuführen. Ich hatte diese Themen in den EU-Vorbesprechungen zu verhandeln und wäre der Klimaschutz-Maßnahme „Tempolimit“ gern beigetreten. Das BMWi, unterstützt vom Bundeskanzleramt, hat dies aber verhindert. Wegen der erforderlichen Einstimmigkeit waren auch die anderen EU-Staaten zähneknirschend gezwungen, auf ein generelles Tempolimit beim Kyoto-Protokoll zu verzichten.
Insgesamt allerdings gehörten Deutschland und die EU zu den treibenden Kräften bei den Klimaverhandlungen. Die zähen Verhandlungen resultieren aus solchen Mechanismen; denn viele Staaten machen ihre speziellen Anliegen und Interessen geltend und bremsen so das dringende Handeln auf internationaler Ebene ab.
Nach der Kyoto-Konferenz konnte ich mich wieder mehr auf meine Kernaufgaben im BMU zu nationalen Maßnahmen für den Aufbau eines nachhaltigen Energiesystems konzentrieren. Es galt, das Instrumentarium aller relevanten Politikbereiche in Deutschland danach auszurichten, abgestimmt mit den EU-Regelungen. Dies betraf zum einen die im BMU federführend angesiedelten Gesetze und Verordnungen wie Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Naturschutz etc. Es betraf aber auch die von anderen Ressorts federführend betreuten Bereiche wie Energiepolitik (BMWi), Forschungspolitik, Baupolitik, Verkehrspolitik etc., auf deren Ausgestaltung das BMU im Rahmen der Ressortabstimmung Einfluss nehmen konnte.
Das Beharrungsvermögen der etablierten Politikzuständigkeiten war beängstigend groß, so dass enorme Anstrengungen notwendig waren, um die Umwelt- und Klimaschutzpolitik dort Schritt für Schritt zu verankern. Besonders schwierig verliefen die Abstimmungen mit dem damaligen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hatte im Jahr 1990 die Federführung für die Klimaschutzpolitik dem damaligen Bundesumweltministerium (BMU) mit Minister Prof. Dr. Klaus Töpfer anvertraut. Das BMWi war innerhalb der Bundesressorts federführend für die Energiepolitik zuständig und beanspruchte wegen der großen Bedeutung der Energie für Klimaschutz die Federführung, bekam sie aber nicht. Ein Grund dafür lag in der Grundhaltung des BMWi, dass „der Markt alles allein regelt“ und die Politik sich weitgehend aus Maßnahmen heraushalten sollte, die die Energiebranchen betrafen.
Diese ideologisch geprägte Grundhaltung, die Klimaschutzmaßnahmen weitgehend ablehnte, hat das BMWi bewogen, wirksamen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien abzubremsen. Das Bundesforschungsministerium (BMBF) hatte bereits eine Reihe von FuE-Maßnahmen für Erneuerbare Energie durchgeführt; die weitere Umsetzung wurde aber vom BMWi vielfach blockiert. Mit der Federführung des BMU für die Klimaschutz-Politik hatte das BMU einen Hebel bekommen, sich im Ressortkreis für eine klimaschonende, nachhaltige Energieversorgung und dabei für den Ausbau der Erneuerbaren Energien einzusetzen. Dies war allerdings immer mit einem gehörigen Kraftakt verbunden, der viel Arbeitskapazität absorbiert hat.
Mit der Hausleitung im BMU in diesem Jahrzehnt – zunächst Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU) und danach Dr. Angela Merkel (CDU) und Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) – hatte ich großes Glück, da alle Drei von der Notwendigkeit des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und des dringenden Ausbaus der Erneuerbaren Energien überzeugt waren. Trotz der Zuständigkeiten des BMWi für die Energiepolitik konnte das BMU somit doch einiges voranbringen.
Ein weiteres Beispiel für das äußerst schwierige Ringen des BMU mit dem ideologisch erstarrten BMWi: So hatte das BMWi widerwillig die Federführung für das Stromeinspeisungs-Gesetz (StrEG) erhalten, nachdem es durch eine Bundestags-Initiative Ende 1990 zustande gekommen war (s. Etappe 3) und das BMWi generell für die Energiepolitik zuständig war. Im Laufe der 90er Jahren ergab sich beim StrEG Änderungsbedarf, um die EE-Stromgewinnung kontinuierlich steigern zu können. Das BMWi lehnte aber entsprechende Änderungen des StrEG ab, weil dies einen Eingriff in den (von den großen Energiekonzernen) beherrschten „Markt“ bedeuten würde. Es drohte ein Einbruch bei den dringend erforderlichen Investitionen. Ich konnte Umweltministerin Dr. Angela Merkel über die bedrohliche Situation informieren und mit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand versehen. So gelang es der Umweltministerin - im Verbund mit dem Kanzleramt und einigen engagierten Abgeordneten, dass gegen den Willen des federführenden BMWi in den 90er Jahren zwei Novellen des StrEG umgesetzt werden konnten.
Das erste Gesetz weltweit zur EE-Strom-Einspeisung trug so ein Jahrzehnt lang gute Früchte und kam deshalb bereits im Jahr 1999 mit einem Anteil von 5% am gesamten Strombereich an seine Grenzen. Das StrEG galt nämlich nur bis zu diesem 5%-Anteil, so dass eine große Novelle erforderlich war, um einen Fadenriss zu vermeiden. Allerdings unternahm das zuständige BMWi nichts dafür. So kam es, dass dieser Schritt wiederum durch eine Bundestags-Initiative erfolgen musst – mit Unterstützung und Beratung des BMU (s. Etappe 5). Zusammen mit dem Umweltbundesamt hatte ich inzwischen die Studie „Klimaschutz durch Nutzung Erneuerbarer Energien“ in Auftrag gegeben. Auf der Basis dieser Ergebnisse konnte ich in Fraktionssitzungen des BT dazu beitragen, die dort entstehende große Novelle des StrEG zu erarbeiten. Die SPD-Fraktion hatte Probleme damit, dass die „grüne“ Hausleitung an den SPD-Fraktionssitzungen teilnahm, so dass ich als parteiloser Fachmann in den einschlägigen Sitzungen die BMU-Anliegen und vertreten und die wissenschaftlichen Ergebnisse einspeisen konnte. BMU-Minister Jürgen Trittin und Staatssekretär Rainer Baake unterstützten dieses Vorhaben auf der Leitungsebene und nahmen an den Sitzungen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie der BT-Ausschüsse und des BT-Plenums teil. Damit konnte das resultierende „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) Anfang 2000 vom BT beschlossen werden und am 1. April 2000 in Kraft treten (s. Etappe 5).
Eine Literaturauswahl zur 4. Etappe ist in der Gesamt-Literaturliste für alle 6 Etappen enthalten.
Für weitere Informationen hier klicken.